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Haftung der örtlichen Bauaufsicht und merkantiler Minderwert
bauaktuell 2022/6
1. Die Annahme einer – zur Beweislastumkehr führenden – alternativen Kausalität ist dann nicht gerechtfertigt, wenn es zweifelhaft ist, ob die in Anspruch genommene Person überhaupt eine haftungsbegründende Handlung konkret gesetzt hat.
2. Der merkantilen Wertminderung, die nach der Rechtsprechung auch bei Liegenschaften in Betracht kommt, liegt der Gedanke zugrunde, dass im Falle einer erfolgten Mängelbehebung bei potenziellen Käufern die Befürchtung bestehen bleiben kann, es könnten trotz der Schadensbehebung doch noch verborgene Mängel vorhanden sein oder künftige Schäden entstehen, was dazu führt, dass die Sache am Markt weniger Wertschätzung genießt. Dieses Misstrauen kann eine Minderung des Verkehrswerts der Sache bewirken.
Der Kläger hatte den beklagten Architekten mit der Planung und der örtlichen Bauaufsicht beauftragt und macht nunmehr Schadenersatzansprüche infolge eines Wassereintritts und einen sich daraus in weiterer Folge ergebenden merkantilen Minderwert geltend.
Aus der Begründung:
1.1. Nach ...