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SWK 27, 20. September 2001, Seite S 654

Ausgaben eines Musikers für einen Computer

Auf Grund des technischen Forschritts der letzten Jahre und der zunehmenden Verwendung von Computern auch in Privathaushalten vertritt das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht, dass bei Computern üblicherweise ein Privatanteil von 40% auszuscheiden ist. Jedoch bleibt es den Steuerpflichtigen unbenommen, eine höhere betriebliche/berufliche Nutzung nachzuweisen (glaubhaft zu machen).

Dieser Privatanteil ist jedoch nicht nur auf das Grundgerät selbst anzuwenden, sondern auch für sämtliche mit dessen Betrieb in Zusammenhang stehende Aufwendungen, unabhängig davon, ob diese zu aktivieren sind. Im Speziellen gilt dies auch für Fax- und Telefonweichen, für Disketten, Drucker und Scanner. Gegebenenfalls hat auch eine Berücksichtigung des privaten Fax- und Telefonanteils stattzufinden.

(Berufungssenat für Wien, NÖ und Bgld., II/12 vom )

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