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SWK 27, 20. September 2001, Seite S 653

Hotelvermietung und Liebhaberei

Zum aktuellen VfGH-Erkenntnis vom 20. 6. 2001, B 2032/99-15

Marco Laudacher

Der Verfassungsgerichtshof hat die Frage der Liebhaberei im Rahmen einer Hotelvermietung bereits in seinem Erk. vom , B 301/94, grundlegend behandelt, wobei er ausführte, der als vertretbar anzusehende Kalkulationszeitraum könne zwölf Jahre oder auch mehr betragen. Der jüngsten Entscheidung des VfGH zur Liebhaberei lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Konzernfirma vermietete ein Hotel an eine Betreibergesellschaft. Diese schloss einen Beherbergungsvertrag über 35 Jahre mit einer Gesellschaft ab, die das Recht erwarb, das Hotel für bestimmte Wocheneinheiten im Jahr zu nutzen. Die Nutzungsrechte wurden in weiterer Folge mehreren Timesharingfirmen überlassen, sodass der überwiegende Teil der Gäste nicht am freien Markt geworben wurde, sondern in erster Linie aus Timesharinggästen und Testgästen bestand. Diese Konstruktion führte auch zu hohen Verlusten der nutzenden Gesellschaft. Die beteiligten Firmen gehörten demselben Konzern an. Zur gleichen Zeit wurden auch mit anderen konzerneigenen Hotels ähnliche Verträge abgeschlossen. Die das Hotel vermietende Konzernfirma (an der sich Treuhandkommanditisten beteiligten) wies in ihrer ersten Prognoserechnung einen erstmaligen Gesamtüber...

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