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SWK 10, 1. April 2001, Seite R 34

Geschäftsführer: DB, DZ

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen die Bezüge eines wesentlich beteiligten Geschäftsführers, der seine laufende Geschäftsführungstätigkeit ohne Unternehmerrisiko ausübt, dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. – (§ 41 FLAG), (Abweisung)

(, 2000/15/0089)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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