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SWK 10, 1. April 2001, Seite R 34

Werbungskosten: Lehrerin

Dass eine Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein könnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen; es reicht daher für die Abzugsfähigkeit nicht aus, dass einer Geographielehrerin seitens des Landeschulrates bescheinigt wird, dass die Japanreise eine für die Aktualisierung ihres Unterrichtes wichtige und sinnvolle Fortbildungsveranstaltung ist. – (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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