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Werbungskosten: Lehrerin
•Dass eine Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein könnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen; es reicht daher für die Abzugsfähigkeit nicht aus, dass einer Geographielehrerin seitens des Landeschulrates bescheinigt wird, dass die Japanreise eine für die Aktualisierung ihres Unterrichtes wichtige und sinnvolle Fortbildungsveranstaltung ist. – (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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