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Impfung: Antwortpflicht im Bewerbungsgespräch?
Auswirkungen einer Impfpflicht
Der Impfstatuts eines Arbeitnehmers kann auch bereits im Bewerbungsstadium eine Rolle spielen. Vor allem die Reichweite eines dahin gehenden Fragerechts des Arbeitgeber bzw einer damit korrespondierenden Antwortpflicht ist von Relevanz. Die Voraussetzungen hängen dabei wesentlich auch vom Inhalt der einschlägigen Verordnung ab.
1. Einleitung
Wenn und solange (aufgrund der einschlägigen Verordnung) die 3-G-Regel am Arbeitsplatz gilt, muss der Arbeitnehmer getestet, geimpft oder genesen sein. Die Fragestellung, ob ein Bewerber im Falle der Begründung des Arbeitsverhältnisses bereit ist, sich daran zu halten, erübrigt sich somit, da der Arbeitnehmer andernfalls ohnehin nicht zur Arbeit zugelassen werden darf. Allenfalls macht es Sinn, im BeS. 10werbungsgespräch auf diesen Umstand hinzuweisen, um sicherzustellen, dass der Bewerber darüber informiert ist.
Fragestellungen in Bezug auf den G-Status eines Bewerbers werden daher (nur) dann vorkommen, wenn am Arbeitsplatz strengere Vorschriften in Bezug auf das Vorliegen eines geringen epidemiologischen Risikos gelten. Derartige Verschärfungen könnten sich (für bestimmte Arbeitsplätze) bereits durch die einschlägige Verordnung (oder andere Rechtsque...