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Sonderbetriebsvermögen
Sonderbetriebsvermögen (§ 5 EStG)
Wird ein Betrieb in einem Objekt betrieben, das im Eigentum einer Hausgemeinschaft steht, dann gehört dieses, soweit es im Eigentum der Gesellschafter steht, zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen. Eine Doppelerfassung der Einnahmen und Ausgaben kann nicht erfolgen, weil der im Betriebsvermögen erfasste Teil bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der Hausgemeinschaft auszuscheiden ist ().