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Verluste aus Bautreuhand-Beteiligung
Verluste aus Bautreuhand-Beteiligung (§ 2 EStG)
Die Verlustzuweisungen wurden nicht anerkannt und die Zeichner, die selbst gar kein Risikokapital hingegeben haben, sondern auf Grund einer Konstruktion einer im Erkenntnis genannten Wiener Steuerberatungskanzlei trotzdem Verluste zugewiesen erhielten, wurden finanzstrafrechtlich bestraft. Der VwGH bestätigt die finanzstrafrechtliche Verurteilung. Interessant ist das Erkenntnis im Volltext, da daraus die Verflechtungen und Verstrickungen dieser Steuerberater und der für gute Klienten durchgeführten Steuerschonungen sehr gut erkennbar sind ().