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Newsline
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EBA Fit & Proper Guidelines
Ende September 2017 wurden die finalen Fit & Proper Guidelines für Vorstände, Aufsichtsräte und sogenannte Inhaber von Schlüsselfunktionen und die finalen Internal Governance Guidelines (GL) veröffentlicht, die ab zur Anwendung kommen. Nach den Leitlinien soll eine „ausreichende Anzahl“ an Aufsichtsräten unabhängig sein.
Zur Umsetzung der EBA-Guidelines wurden Mitte Mai Anpassungen des BWG beschlossen:
Banken unter 5 Mrd. Euro Bilanzsumme müssen gem. Vorgabe der GL zukünftig mindestens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied haben;
Banken über 5 Mrd. Euro Bilanzsumme oder die übertragbare Wertpapiere ausgegeben haben, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen zukünftig zwei unabhängige Aufsichtsräte haben. Dies gilt nicht für 100%-Töchter im Inland, die weder von erheblicher Bedeutung iSd § 5 Abs. 4 sind noch übertragbare Wertpapiere an einem geregelten Markt ausgegeben haben.
Darüber hinaus wird die Unabhängigkeitsdefinition der EBA Fit & Proper Guidelines in das BWG übernommen.
Zu § 63 a (4) BWG wird in den EB festgestellt, dass für den Prüfungsausschuss (KI über 1 Mrd. Euro Bilanzsumme) nach wie vor eine weniger restriktiv...