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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Aufwendungen eines Bürgermeisters für das so genannte „Ladübertragen" am Ostermontag stellen keine Werbungskosten dar, da eine derartige Veranstaltung nicht mit einer konkreten Wahlveranstaltung vergleichbar ist. - (§ 20 EStG 1988), (Abweisung)
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