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KommSt: Geschäftsführer
• Wie der Verwaltungsgerichtshof im hg. Erkenntnis vom , 96/14/0015, insbesondere unter Hinweis auf § 2 KommStG ausgeführt hat, steht der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH in keinem Dienstverhältnis zur KG. - (§ 2 KommStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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