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SWK 18, 20. Juni 2001, Seite R 67

Verdecktes Stammkapital

Die Überlassung eines Geldbetrages von 3,6 Mio. S an eine überschuldete Kapitalgesellschaft ohne Besicherung und unter Angabe einer Nachrangigkeitserklärung und einer erst 3 Jahre später getroffenen Vereinbarung über die Rückzahlung durch die im Ausmaß von 75% beteiligte Gesellschafterin stellt verdecktes Stammkapital dar, die darauf entfallenden Zinsen stellen keine Betriebsausgabe dar. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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