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SWK 18, 20. Juni 2001, Seite S 479

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Vorsorge bei Zusammenschlüssen mit nachfolgender Einbringung

UmS 55/18/01: Nach dem Zusammenschluss eines Einzelunternehmers mit einem Privaten im Jahr 00 zu einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form eines Buchwert-(Kapitalkonten) zusammenschlusses unter Vereinbarung eines Gewinnvorab wird der Betrieb dieser Mitunternehmerschaft im Jahre 03 in eine den beiden Mitunternehmern im selben Beteiligungsverhältnis gehörende GmbH nach Art. III UmgrStG eingebracht. Zum Einbringungsstichtag ist der Gewinnvorab erst zu einem Teil erfüllt. Was geschieht mit dem offenen Gewinnvorab, ist wie in UmS 29/3/01 vorzugehen?

Antwort: Die Konzeption des § 24 Abs. 2 UmgrStG ist auf das Vermeiden einer endgültigen Verschiebung von Steuerlasten gerichtet. Der sich aus dem vereinbarten Gewinnvorab ergebende Geldanspruch ist daher unabdingbar von der Weiterentwicklung bzw. Beendigung der Mitunternehmerschaft zu leisten. Der , , sieht daher im Punkt 2.2 vor, dass im Zusammenschlussvertrag eine Schlussausgleichsvereinbarung (Ersatzausgleich) für den Fall getroffen wird, dass der vereinbarte Gewinnvorab noch nicht oder nicht voll abgedeckt wurde. Im Falle der Einbring...

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