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Die Kartellgesetz-Novelle 2001
Das Bundesministerium für Justiz hat seinen Entwurf für eine Kartellgesetznovelle 2001 zur Begutachtung verschickt. Wesentliche vorgeschlagene Änderungen betreffen die Einrichtung eines Bundeskartellanwalts im Ressortbereich des Justizministeriums, die Erweiterung von Entflechtungsmaßnahmen, die Verschärfung der Sanktionen im Bereich der Zusammenschlusskontrolle. Weiters wird anstelle von strafrechtlichen Sanktionen ein Geldbußensystem vorgesehen. Gesetzesentwurf mit Erläuterungen unter http://www.justiz.gv.at/gesetzes/kartell.html