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SWK 7, 1. März 2001, Seite R 22
Getränkesteuer OÖ
•Zurückweisung einer Vorstellung in einer Getränkesteuerangelegenheit – (§ 102 Abs. 2 OÖ Gemeindeordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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