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Schenkungssteuer: Bemessung
•Veräußert der Gewinner eines Gewinnspieles einer Fertigteilhausgesellschaft den Hauptpreis i. H. v. 1,500.000 S um 1,350.000 S, so ist bei der Frage, von welchem Wert eine Schenkungssteuer zu entrichten ist, zu prüfen, ob es sich bei dem „Nachlass" von 150.000 S um einen branchenüblichen Rabatt handelt. – (§ 18 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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