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Einkünfte: Schadenersatzleistungen
•Schadenersatzleistungen der Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners, und zwar in Form der Abgeltung des Verdienstentganges, gehören zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 3 EStG 1988. – (§ 32 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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