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Grunderwerbsteuer: Alleingesellschafter nicht verwertungsbefugt über Grundstücke
(BMF) – Die Stellung als Alleingesellschafter einer GmbH begründet keine Befugnis, die Grundstücke der GmbH auf eigene Rechnung zu verwerten. Daran ändert auch das Vorliegen eines Beherschungs- und Gewinnabführungsvertrages der GmbH mit dem Alleingesellschafter nichts. Es fehlt an einem Wechsel in der Grundstückszuordnung (BFH , II R 53/98 in BB 2000, 1281).