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Erwerbsunfähigkeit infolge von Berufsverboten?
Stehen die steuerlichen Begünstigungen der §§ 24 Abs. 6 und 37 Abs. 5 EStG infolge von Erwerbsunfähigkeit auch bei Verhängung von Berufsverboten zu?
Sowohl in § 24 Abs. 6als auch in § 37 Abs. 5sieht das EStG Begünstigungen vor, die entweder bei Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Erreichen des 60. Lebensjahres und Einstellung der Erwerbstätigkeit zum Tragen kommen. Der VwGH bestätigte in seinem Erk. vom die schon bisher von der Literatur vertretene Ansicht, dass der Begriff der Erwerbsunfähigkeit in den zuvor genannten Paragraphen ident auszulegen ist. Da der Begriff „erwerbsunfähig" i. S. d. §§ 24 Abs. 6 (siehe 1.1) und 37 Abs. 5 (siehe 1.2) EStG nicht näher definiert ist, stellt sich die Frage, ob die Begünstigungen auch bei rechtlichen Gründen in Anspruch genommen werden können. Wenn man dabei zu einem positiven Ergebnis gelangt, ist nach Ansicht des Autors auch das Verhängen eines Berufsverbotes z. B. über selbständige Wirtschaftstreuhänderim Rahmen der oben genannten Paragraphen begünstigt.
1. Sinn und Zweck der Begünstigungen in den §§ 24 Abs. 6 und 37 Abs. 5 EStG
1.1. § 24 Abs. 6 EStG
Bei einer Betriebsaufgabe besteht auf Antrag die Möglichkeit, die stillen Reserven von einem Gebäude, das sowohl der Wohnsitz des Unternehmers als auch betrieblich genutzt war, u. a. bei Eintreten der Erwerbsunfähigkeit des Unternehmers steuerfrei zu belassen. Nach den Gesetzesmaterialien...