Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investmentfonds als Wertpapierdeckung nach § 14 Abs. 5 EStG
Abzustellen ist auf den Ausgabepreis beim anschaffenden Unternehmen
Das BMF interpretiert den Bedeckungswert von Investmentfondsanteilen im Rahmen von § 14 Abs. 5 EStG („Erstausgabepreis") in der Einzelerledigung vom , SWK-Heft 29/2000, Seite S 705 als historisch ersten Ausgabekurs bei der Gründung eines Investmentfonds. Die Auffassung des BMF vermag nicht zu überzeugen: Der Bedeckungswert im Rahmen von § 14 Abs. 5 EStG richtet sich bei Investmentfondsateilen nach dem jeweiligen Ausgabekurs, den ein Investor entrichtet.
I. Problemstellung
Gemäß § 14 Abs. 5 EStG müssen Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen durch Wertpapiere gedeckt sein. Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere i. S. d. § 14 Abs. 5 Z 4 EStG im Nennbetrag von mindestens 50% des Rückstellungsbetrages, der am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen wurde, im Betriebsvermögen vorhanden sein.
Gemäß § 14 Abs. 5 Z 4 lit. e EStG kommen auch Anteilsscheine an Kapitalanlagefonds i. S. d. Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 192/1963, bzw. des Investmentfondsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 532/1993, als Wertpapierdeckung gemäß § 14 Abs. 5 Z 4 lit. e EStG in Betracht, wenn die Kapitalanlagefonds nach den Fondsbestimmungen ausschließlich in Wertpapiere der in § 14 Abs. 5 Z 4 lit. a bis d EStG genannten Art veranlagen oder wenn deren Fondsbestimmungen den Veranlagungsvorschriften de...