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SWK 7, 1. März 2001, Seite T 34
Artikel XI Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes 1952
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes 1952
Das Feuerschutzsteuergesetz 1952, BGBl. Nr. 198/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999, wird wie folgt geändert.
1. § 5 Abs. 4 entfällt.
2. Im § 9 wird als Abs. 7 angefügt:
„(7) § 5 Abs. 4 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2001 ist bis anzuwenden."
EB: Siehe Erläuterungen zu Art. VI.