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SWK 7, 1. März 2001, Seite T 31

Artikel VIII Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955

Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2001, wird wie folgt geändert:

1. In den in Spalte 1 angeführten Rechtsvorschriften treten an die Stelle der in Spalte 2 angeführten Schillingbeträge die jeweils in Spalte 3 angeführten Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnungen „S" und „Schilling" die Währungsbezeichnung „Euro":


Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. T 32Spalte 1

Rechtsvorschrift
Spalte 2
Betrag in Schilling
Spalte 3
Betrag in Euro
§ 8 Abs. 1
100.000
7.300
200.000
14.600
400.000
29.200
600.000
43.800
800.000
58.400
1.000.000
73.000
1.500.000
109.500
2.000.000
146.000
3.000.000
219.000
5.000.000
365.000
10.000.000
730.000
15.000.000
1.095.000
20.000.000
1.460.000
40.000.000
2.920.000
60.000.000
4.380.000
§ 8 Abs. 6
1.500
110
§ 13 Abs. 5
3.000
220
§ 14 Abs. 1 Z 1
30.000
2.200
§ 14 Abs. 1 Z 2
6.000
440
§ 14 Abs. 1 Z 3
1.500
110
§ 14 Abs. 2
1.500
110
§ 14 Abs. 3
100.000
7.300
§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. a
20.000
1.460
§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. b
20.000
1.460
8.000
600
§ 15 Abs. 1 Z 5
40.000
2.920
§ 15 a Abs. 1
5.000.000
365.000
§ 28
10
1



EB: Technisch bedingte Betragsglättungen im Zuge der Umstellung der Schilling-Beträge auf Euro-Beträge als Folge der physischen Einführung des Euro. Bei Wertgre...

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