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EuGH: Gesellschaftsteuer
• Gesellschaftsteuer: Erhebung von Vermögensteuer von Kapitalgesellschaften zulässig
Urteilstenor des EuGH:
„Die Kapitalansammlungsrichtlinie verbietet es nicht, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben, auch wenn diese Steuer den Teil des Nettovermögens belastet, der aus dem jährlich in der Bilanz aufgeführten Gesellschaftskapital besteht."
(, C-293/99, C-296/99, C-330/99 und C-336/99 Petrolvilla & Bortolotti SpA u. a., Vorabentscheidungsersuchen der italienischen Commissione tributaria di primo grado Trient)
Anmerkung: Die vom EuGH im vorliegenden Urteil entschiedene Frage stellte sich in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten zwischen in Italien ansässigen Unternehmen und der italienischen Steuerverwaltung, bei denen es um Anträge auf Erstattung von Beträgen ging, die an Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen entrichtet wurden. Das Urteil entspricht den Feststellungen des Schmid , in dem es um die österreichische Mindestkörperschaftsteuer ging.