zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2001, Seite S 743

II. Ertragsteuerliche Behandlung von Erträgen aus Investmentfonds im (inländischen) BETRIEBSVERMÖGEN


Tabelle in neuem Fenster öffnen
II. Ertragsteuerliche Behandlung von Erträgen aus Investmentfonds im (inländischen) BETRIEBSVERMÖGEN
INLÄNDISCHER INVESTMENTFONDS
THEMA
GESETZ
EStR 2000 (Rz.)
AUSSCHÜTTENDER FONDS
THESAURIERENDER FONDS
Einkünfte
§§ 21 - 23 EStG

Gemäß § 40 Abs. 1 InvFG 1993 sind die Ausschüttungen eines Kapitalanlagefonds an die Anteilsinhaber bei diesen steuerpflichtige Einnahmen. Die Zuordnung dieser steuerpflichtigen Einnahmen zu einer Einkunftsart erfolgt nach den Grundsätzen des EStG.

Einkünfteermittlung


Die Ausschüttungen werden als betriebliche Erträge abzüglich eventueller abzugsfähiger Betriebsausgaben (z. B.: Finanzierungskosten, TW-Abschreibung) erfasst.

Substanzgewinne

6283, 1048
Solange der Fonds keine Substanzgewinne ausschüttet, erfolgt keine (laufende) Besteuerung im BV. Nur tatsächlich ausgeschüttete Substanzgewinne sind zur Gänze steuerpflichtig.
Substanzgewinne inländischer Fonds unterliegen nicht dem Ausschüttungszwang nach § 13 InvFG und sind nicht Teil der ausschüttungsgleichen Erträge. Dies ergibt sich aus § 42 Abs. 3 InvFG, wonach nur Substanzgewinne ausländischer Kapitalanlagefonds als sonstige Erträge im Sinn des § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG gelten und daher Teil der ausschüttungsgleichen Erträge sind. Im Ergebnis kann es daher in Bezug auf Substanzgewi...

Daten werden geladen...