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Vermögensaufteilung bei Scheidung
Vermögensaufteilung bei Scheidung (§ 4 GrEStG)
Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass bei einer Aufteilung des ehelichen Vermögens im Allgemeinen wegen des Globalcharakters von Scheidungsvergleichen eine Gegenleistung nicht zu ermitteln ist, dass dies aber im Einzelfall durchaus möglich ist. Da im Vergleich die Leistungen eindeutig konkretisiert worden sind, konnte für die Bemessung der Grunderwerbsteuer nicht der Einheitswert, sondern der Wert der Gegenleistung herangezogen werden ().