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Medienbeobachtung als sonstige Leistung
Medienbeobachtung als sonstige Leistung (§ 3 UStG)
Von einer Gesellschaft wurden die Umsätze aus dem Bereich Medienbeobachtung als Versenden von Zeitschriftenabschnitten steuerfrei behandelt. Wirtschaftlicher Gehalt einer Medienbeobachtung ist aber nicht das Senden von Zeitungsausschnitten, sondern die sonstige Leistung der Beobachtung. Da diese sonstige Leistung im Inland erbracht worden ist, ist sie umsatzsteuerpflichtig ().