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Gebäude-Restwertentschädigung
Gebäude-Restwertentschädigung (§ 1 UStG)
Zahlt eine Gemeinde dem Eigentümer eines bebauten Grundstückes in einem Sanierungsgebiet für den Abbruch des Gebäudes eine Gebäude-Restwertentschädigung, so ist diese Zahlung kein Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers an die Gemeinde und unterliegt damit nicht der Umsatz-steuer. Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemein politischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH , V R 10/00 in BB 2001, 1343).