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SWK 30, 20. Oktober 2001, Seite K 17

Medizinische Notwendigkeit einer Ayur-Veda-Behandlung

Medizinische Notwendigkeit einer Ayur-Veda-Behandlung (§ 34 EStG)

Aufwendungen für eine Ayur-Veda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung im Einzelfall durch ein vor ihrem Beginn erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist (BFH , III R 22/00 in BB 2001, 1455).

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