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SWK 30, 20. Oktober 2001, Seite K 17

Entlohnung gewerberechtlicher Geschäftsführer

Entlohnung gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 20, § 25 EStG)

Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer hat für seine Tätigkeit samt Überlassung der Konzession ab 1983 ein wertgesichertes monatliches Honorar von 20.000 S erhalten. Die Höhe des Honorars wurde von der Behörde als nicht fremdüblich eingestuft, weil der Geschäftsführer der Sohn bzw. Schwiegersohn des Unternehmers sei. Üblich wäre nur ein Honorar von 5.000 S pro Jahr gewesen. Der VwGH hat die Entscheidung als wirklichkeitsfremd aufgehoben ().
Anmerkung: Da gewerberechtliche Geschäftsführer ihre Konzession nur zweimal „vermieten" dürfen, sind sie jedenfalls mit 20 Stunden anzumelden. Die von der Behörde angegebenen Beträge stammen daher aus „Urzeiten" und entsprechen nicht mehr der Realität.

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