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?Befreite³ Auslandsverluste können nun verwertet werden
(SWK) -Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bezog sich eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Befreiung sowohl auf positive als auch auf negative Einkünfte. Daher waren auch im Ausland erlittene Verluste eines in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen „befreit" und konnten nur im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Diese Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof nunmehr mit Erkenntnis vom , 99/14/0217 aufgegeben.
Auslandsverluste können nunmehr in Österreich berücksichtigt werden, wobei es in späteren Gewinnjahren zu einer Nacherfassung kommen kann. HR Univ.-Doz. Dr. Nikolaus Zorn hat in der November-Ausgabe der SWI diese bedeutende Änderung der Rechtsprechung dargestellt. HR Doz. Dr. Zorn geht auf die Konsequenzen der neuen Rechtsprechung für die Praxis ein.