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Freibetragsbescheid
• Der Freibetragsbescheid kann betreffend außergewöhnliche Belastungen nur solche Beträge enthalten, die bei der Veranlagung berücksichtigt wurden; außerdem können nur außergewöhnliche Belastungen nach § 34 Abs. 6 (mit Ausnahme von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden) in den Freibetragsbescheid aufgenommen werden. - (§ 63 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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