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KSt: Organschaft
• Einer reinen Beteiligungsgesellschaft fehlt die wirtschaftliche Eingliederung i. S. d. § 9 Abs. 2 KStG, sodass die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft zu verneinen ist. - (§ 9 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)
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