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Die Errichtung eines Finanzgerichtes in Österreich
Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zum Ministerialentwurf
Das Verfahren vor den abgabenrechtlichen Berufungssenaten wird seit Jahrzehnten heftig kritisiert.Gravierende Mängel der derzeitigen Praxis wurden zuletzt auch vom VwGH aufgegriffen.Schon das dann nicht zustande gekommene Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP vom Jänner 2000 enthielt Überlegungen zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Abgabenverfahren.Die österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsübereinkommen vom zum Ziel gesetzt, Reformen durchzuführen.Das Bundesministerium für Finanzen hat nun einen Ministerialentwurf für ein Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz 2001 vorgelegt.Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, dass die derzeit bestehenden abgabenrechtlichen Berufungssenate durch ein „Finanzgericht" ersetzt werden. In diesem Beitrag möchte ich die Details des Entwurfs ausklammern und statt dessen einige durch das Gesetzesvorhaben angesprochene Grundsatzfragen behandeln.
Das Finanzgericht als unabhängige Verwaltungsbehörde
Der Entwurf sieht die Errichtung eines Finanzgerichts als unabhängige Verwaltungsbehörde für das Bundesgebiet vor (§ 1 FGG-Entwurf). Das Finanzgericht umfasst die Geschäftsbereiche Steuer, Zoll und Finanzstrafrecht. Standorte des Finan...