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Vergütungen der Mitglieder der Übernahmekommission Funktionsgebühren
Vergütungen der Mitglieder der Übernahmekommission gemäß § 28 Übernahmegesetz, BGBl. I Nr. 127/1998, stellen Funktionsgebühren i. S. d. § 29 Z 4 EStG 1988 dar, es sei denn sie wären als nichtselbständige Einkünfte gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 zu erfassen. (