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Werbungskosten: Journalist
•Erwächst einem Journalisten und Redakteur ein finanzieller Aufwand aus dem Erwerb von Tageszeitungen und Magazinen, der deutlich über jenem liegt, der für die private Lebensführung als üblich bezeichnet werden kann, sind diese Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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