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SWK 12, 20. April 2001, Seite R 40

Nichtabzugsfähige Aufwendungen

Aufwendungen zur Kontaktpflege im weitesten Sinn, somit letztlich zur Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum „Werbenden", stellen auch bei einem Rechtsanwalt nicht abzugsfähigen Aufwand dar. – (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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