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SWK 12, 20. April 2001, Seite 371

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung fremdfinanzierter Rentenversicherungsmodelle

Die Rechtsansicht des BMF zur „Sicherheits-Kompakt-Pension" bzw. zum „Schnee-Modell"

(BMF) – Das Bundesministerium für Finanzen vertritt im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise zur steuerrechtlichen Beurteilung fremdfinanzierter Rentenversicherungsmodelle folgende Rechtsansicht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

1. Modellbeschreibung

Das Modell (auch als „Sicherheits-Kompakt-Pension", „Schnee-Modell" bezeichnet) besteht aus vier Komponenten, nämlich

• einer privaten Rentenversicherung (Pensionsversicherung),

• einem Bankdarlehen,

• einer (Erlebens)Kapitalversicherung (Tilgungsversicherung, „Tilgungskomponente" oder „Tilgungsinstrument") und

• einer Risikoablebensversicherung.

Der Investor nimmt bei einer Bank einen (endfälligen) Kredit auf, den er (allein oder zusammen mit Eigenmitteln) dazu verwendet, den Einmalerlag für eine sofort auszahlende Rentenversicherung sowie eine Kapitalversicherung mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren (Tilgungsversicherung) zu finanzieren. Mit der Tilgungsversicherung soll das zur Rückzahlung des endfälligen Bankdarlehens erforderliche Kapital erwirtschaftet werden. Damit das Bankdarlehen auch im Fall des vorzeitigen Ablebens vollständig getilgt wer...

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