Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mensa-Fest unterliegt der Lustbarkeitsabgabe
Mensa-Fest unterliegt der Lustbarkeitsabgabe (OÖ LustbarkeitsabgabeG)
Ein im Rahmen eines Tutoriums für Studienanfänger stattfindendes Mensa-Fest, bei dem lebende und mechanische Musik mit Tanzmöglichkeit dargeboten wird, kann keine sachliche und kulturelle Förderung der Studierenden (§ 2 HSG) darstellen. Es erfüllt auch keinen Befreiungstatbestand des OÖ LustbarkeitsabgabeG, da es als vom Tutorium getrennte Veranstaltung, die „geeignet ist, die Besucher ... zu unterhalten und zu ergötzen" (§ 1 Abs. 2 OÖ LustbarkeitsabgabeG), der Unterhaltung der Studierenden und anderer junger Leute, nicht aber dem Unterricht dient ().