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Verfahren: Wiederaufnahme
•Die in einer Beschwerde aufgezeigten Umstände (Vielzahl von „ungerechtfertigten Anzeigen und Anschuldigungen" eines von „biblischem Hass" geleiteten Anonymus, Höhe der vom S. R 116Beschwerdeführer in den Streitjahren entrichteten Abgaben und seine Unbescholtenheit) sind für die Beurteilung, ob die Rechtsvoraussetzungen für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO erfüllt sind, ohne rechtliche Bedeutung. – (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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