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Verfahren: Wiederaufnahme
•Die in einer Beschwerde aufgezeigten Umstände (Vielzahl von „ungerechtfertigten Anzeigen und Anschuldigungen" eines von „biblischem Hass" geleiteten Anonymus, Höhe der vom S. 116Beschwerdeführer in den Streitjahren entrichteten Abgaben und seine Unbescholtenheit) sind für die Beurteilung, ob die Rechtsvoraussetzungen für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO erfüllt sind, ohne rechtliche Bedeutung. – (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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