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AgB: Unterhaltsleistungen
•§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 schließt den Abzug von laufenden Unterhaltszahlungen an Unterhaltsberechtigte aus; Unterhaltsleistungen an einen gleichgeschlechtlichen Drittstaatsangehörigen stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. – (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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