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EBA veröffentlicht Konsultationsdokument zu Stresstesting-Guidelines
Am veröffentlichte die EBA ein Konsultationsdokument für Draft Guidelines zu Stresstests und aufsichtlichen Stresstests (EBA/CP/2016/28). Das Dokument basiert sowohl auf den CEBS-Guidelines aus dem Jahre 2010 (GL 32), die nach Finalisierung der neuen Leitlinien ersetzt werden, als auch auf Artikel 100 Abs 2 CRD IV, wo die Anforderungen an das aufsichtliche Stresstesting europarechtlich normiert sind. Zudem flossen laut EBA die Erfahrungen aus dem EBA Stresstest 2014 in den Entwurf ein.
Die Leitlinien gliedern sich inhaltlich grob in drei Bereiche: (1) Stresstests auf Seiten der Banken, (2) aufsichtliche Überprüfung der Durchführung von Stresstests durch Banken und (3) aufsichtliches Stresstesting.
Stresstests auf Seiten der Banken (vgl Kapitel 4 des Konsultationspapiers)
Dieser Teil umfasst insb grundlegende Rahmenvorgaben an das bankweite Stresstesting: Anforderungen an das Governance-Framework inkl Vorgaben in Bezug auf die Steuerungsrelevanz von Stresstesting innerhalb der Bank; Anforderungen an eine adäquate Dateninfrastruktur hinsichtlich Datenintegrität, -vollständigkeit, -flexbilität und -verfügbarkeit; Vorschriften zu Umfang der Stresstests sowohl in Bezug auf die e...