Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Budgetbegleitgesetz 2001 der steuerliche Teil Artikel 13 Änderung des Bodenwertabgabegesetzes 1960
Änderung des Bodenwertabgabegesetzes 1960
Das Bodenwertabgabegesetz 1960, BGBl. Nr 285/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 383/1973, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 2 Z 1 und § 4 Abs. 2 tritt an die Stelle des Betrages „200 000 S" der Betrag „14 600 Euro".
BA: Der geplante Wegfall der Befreiung land- und forstwirtschaftlich genutzter unbebauter Grundstücke soll ab Umwidmung unterbleiben.
Im übrigen wird der bisher in Schilling ausgedrückte Freibetrag von 200.000 S auf 14.600 Euro umgestellt. Dies entspricht einem Schillingbetrag von 200.567 S. Durch die Rundungsbestimmung des § 25 BewG 1955 (Abrundung auf voll 1.000 S) ergibt sich keine Änderung in der Höhe des Freibetrages.