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SWK 34, 1. Dezember 2000, Seite T 273

Budgetbegleitgesetz 2001 ­ der steuerliche Teil Artikel 13 Änderung des Bodenwertabgabegesetzes 1960

Änderung des Bodenwertabgabegesetzes 1960

Das Bodenwertabgabegesetz 1960, BGBl. Nr 285/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 383/1973, wird wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 2 Z 1 und § 4 Abs. 2 tritt an die Stelle des Betrages „200 000 S" der Betrag „14 600 Euro".

BA: Der geplante Wegfall der Befreiung land- und forstwirtschaftlich genutzter unbebauter Grundstücke soll ab Umwidmung unterbleiben.

Im übrigen wird der bisher in Schilling ausgedrückte Freibetrag von 200.000 S auf 14.600 Euro umgestellt. Dies entspricht einem Schillingbetrag von 200.567 S. Durch die Rundungsbestimmung des § 25 BewG 1955 (Abrundung auf voll 1.000 S) ergibt sich keine Änderung in der Höhe des Freibetrages.

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