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SWK 34, 1. Dezember 2000, Seite 270

Budgetbegleitgesetz 2001 ­ der steuerliche Teil Artikel 9 Änderung des Umgründungssteuergesetzes

Änderung des Umgründungssteuergesetzes

Das Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/2000 wird wie folgt geändert:

1. Im § 8 Abs. 2 tritt in der Z 1 an die Stelle des Verweises „§ 7 Abs. 1 Z 1" der Verweis „§ 7 Abs. 1 Z 1 und 2" und in der Z 2 an die Stelle des Wortes „Betriebsvermögen" die Wortfolge „Betriebsvermögen und sonstige Vermögensteile".

EB: Die Textänderungen stellen lediglich Berichtigungen bzw Anpassungen an die bestehenden Regelungen des Art I dar.

2. Im § 32 Abs. 1 lautet der letzte Halbsatz:

„wenn nur Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 auf die neuen oder übernehmenden Körperschaften übertragen wird und soweit das Besteuerungsrecht der RepublikS. 271Österreich hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beim Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt wird."

EB: Siehe Erläuterungen zu Z 1.

3. Der 3. Teil Z 4 lit. a tritt mit außer Kraft. Der nach Abzug der auf die Jahre bis einschließlich 2000 entfallenden Fünfzehntel verbleibende Restbetrag eines Firmenwertes auf Grund einer Umgründung auf einen Stichtag vor dem kann vom anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen in den nach dem endenden Wirtsc...

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