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SWK 7, 1. März 2000, Seite R 21
Beteiligungsveräußerung
• Bei der Veräußerung bestimmter Beteiligungen sind die Einkünfte nach Maßgabe des § 19 EStG steuerlich zu erfassen. – (§ 31 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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