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SWK 7, 1. März 2000, Seite R 20

Freigebige Zuwendung

Nach ständiger hg. Rechtsprechung können zwar Preisausschreiben und Quizveranstaltungen zu freigebigen Zuwendungen führen, jedoch liegt eine solche freigebige Zuwendung nur vor, wenn es auf eine (Gegen-)Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt. – (§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0255)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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