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Freigebige Zuwendung
• Nach ständiger hg. Rechtsprechung können zwar Preisausschreiben und Quizveranstaltungen zu freigebigen Zuwendungen führen, jedoch liegt eine solche freigebige Zuwendung nur vor, wenn es auf eine (Gegen-)Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt. – (§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0255)