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Geschäftsanteil: Erwerb
• Nach ständiger hg. Judikatur sind neben dem jeweils fixierten Abtretungspreis auch noch alle anderen ziffernmäßig bestimmten Leistungen zum vereinbarten Preis zu rechnen, wenn diese Leistungen des Erwerbers notwendig waren, um den Geschäftsanteil zu erhalten. – (§ 21 Z 1 KVG), (Abweisung)
(, 98/16/0108)