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SWK 7, 1. März 2000, Seite R 17
Abschreibung auf Teilwert
• Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann. – (§ 5 EStG 1988), (Abweisung)
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