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Pensionszusage der Kapitalgesellschaft an beteiligte Arbeitnehmer ohne Anrechnung der gesetzlichen Sozialversicherung
Das VwGH-Erk. , 94/15/0185, hat keine neue Interpretation zur Frage der Anerkennung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gebracht. Der Leitgedanke im Judikat dahin gehend, dass die Fremdüblichkeit einer Pensionszusage ohne Anrechnung der gesetzlichen Pension nicht gegeben sei, muss als allgemeine Aussage im Lichte der schon bestehenden Judikatur und Verwaltungsübung gewertet werden.
Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die Körperschaftsteuer KStG 1988, halten im ABC der verdeckten Gewinnausschüttung (Anm. 62 zu § 8) zum Stichwort Pensionsverpflichtungen fest, dass eine Pensionszusage nur entweder zur Gänze anerkannt oder zur Gänze nicht anerkannt werden kann, wenn sie auch nur in einer wesentlichen Bestimmung als unangemessen zu sehen ist. Der Ausschluss der Anrechnung der Sozialversicherungspension sei nach Meinung der Kommentatoren ganz allgemein als unangemessen anzusehen und zwar auch dann, wenn bei Vertragsabschluss gar nicht klar ist, ob und in welcher Höhe eine Sozialversicherungspension in Betracht kommt.
Das BMF teilt die durch Lehre und Rechtsprechung gefestigte Meinung. Die Überlegung, dass es bei an der Kapitalgesellschaft beteiligten Arbeitnehme...